Mittwoch, 20. August 2014

Dieter-Thomas Dt Michel Wir bräuchten zunächst eine vom Volke gewählte, bzw. durch Unterschriftensammlung legitimierte Nationalversammlung

                               entnommen aus Facebook

Auszug:


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Lieber Dieter-Thomas Dt Michel, wie immer stelle ich Fragen ha ha ha
Hast du nicht schon ein Loch im Bauch ?
Ich bin nun mal ein Mensch der ALLES hinterfragen muss
Wenn nun aber ein Friedensvertrag zustande kommt und / oder aber eine Verfassung, stellt sich mir die Frage, ob die BRD damit nicht eine gewisse Legitimation erhält, oder wie auch immer man das dann nennen mag ?
Wäre es nicht sinnvoller, erst die Regierung der BRD abzusetzen und uns Souveränität zu verschaffen ? Eine Verfassung würden wir dann garantiert auch noch hin bekommen.
Aber eine Verfassung vom einem souveränen Volk.
Danke schon mal für die folgenden Antworten
Gruss
Nicole
BRD-Regime & Bürger
Dummheit (bzw. Unwissenheit) schützt vor Strafe nicht !
Bildungslücken:
Die sog. "BRD" ist kein selbstständiger Staat sondern eine alliierte Verwaltungsbehörde mit staatsähnlichem Charakter, die ihre Befehle von den Siegermächten erhält, die Deutschland seit dem Krieg, also seit fast 70 Jahren besetzt halten.
Wer es nicht glaubt, sollte sich mal fragen warum nach wie vor Britische- Französische- und US-Truppen in Deutschland stationiert sind, obwohl wir selbst eine moderne Armee haben die vollkommen zur Landesverteidigung reicht ? ... UND viele viele viele ... andere Fragen in diesem Zusammenhang, die der "BRD-Bürger" weder als Schüler im Geschichtsunterricht beantwortet bekommt, noch als Erwachsener ...
Weitere Bildungslücken:
Wenn Regime-Kritiker anhand zahlreicher FAKTEN die Rechtmäßigkeit des o.g. Pseudostaates "BRD" in Frage stellen und auf den laut Völkerrecht herrschenden Fortbestand des Deutschen Reiches verweisen, denken viele falschinformierte und propaganda-geschädigte "Bundes-Bildungs-Bürger" das hier von Hitlers "dritten Reich" die Rede ist !? ... und es sich bei o.g. Regime-Kritikern um "böse Nazis" handelt ? ...
... keineswegs !
FAKT IST:
> Wer die Geschichte nicht kennt ... kann die Gegenwart nicht begreifen ... und die Zukunft nicht gestalten <
Wer sich also Wundert ... warum die "BRD" mit hündischer Vasallentreue ... z.B. das verbrecherische TTIP-Abkommen voran treibt ... z.B. völlig sinnlose UND unbegründbare "Sanktionen" gegen Russland verhängt ... UND gegen den Willen der eigenen Bevölkerung maßlose Kriegshetze und Kriegspropaganda betreibt - usw. usw. usw. ...
... der sollte langsam mal die Augen aufmachen und erkennen, das die "BRD" ... KEIN souveräner, völkerrechtlich legitimierter Staat ist, sondern eine seit 70 Jahren besetzte US-Kronkolonie, die permanent GEGEN die Interessen der eigenen Bevölkerung handelt und verstösst !
Wir brauchen ...
... eine EIGENE deutsche Verfassung ... ECHTE Friedensverträge mit ALLEN Feindesstaaten des 1. und 2. Welkriegs ... UND wir brauchen ECHTE Volksvertreter (!) in einer EIGENEN deutschen Nationalversammlung ... statt diesen US-Marionetten, Volksschädlingen und Hochverrätern die sich hochtrabend "Bundestag" bzw. "Bundesregierung" nennen !
Also ... raus aus der NATO ! ... raus aus der EU !! ... und ENDLICH einen SOUVERÄNEN deutschen Staat gründen !!! ... der neutral und blockfrei für die friedliche Koexistenz aller Völker weltweit eintritt ...
... und es ist völlig Wurst ! ... ob dieser neue Staat dann "Deutsches Reich" heißt oder sonst wie ... denn
... WIR SIND DAS VOLK !!! ...
... und können uns dann SELBST bestimmen !
Wer diese einfachen TATSACHEN nicht kapiert oder kapieren will ... dem ist auch nicht mehr zu helfen.
Also ... weg mit dem BRD-Regime ... weg mit der US-Herrschaft
und ... RAUS AUF DIE STRASSE BÜRGER !!!
dt. Michel

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Das einzige legitime Bestimmungsrecht das Volkes, ist die Wählerstimme!
Art. 20 Abs. 4 GG gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,Voraussetzung ist, dass ein staatliches Organ oder auch ein Privater es unternimmt, die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung zu beseitigen, soweit diese Ordnung gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich ist. Dazu gehören das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratieprinzip, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verfassungs- und Gesetzesbindung von Legislative, Exekutive und Judikative, das Bundesstaatsprinzip, das Republikprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Das Recht zum Widerstand richtet sich vor allem gegen staatliche Organe selber, die versuchen, durch politische Entscheidungen (Gesetze, Maßnahmen) die gegebene Verfassungsordnung außer Kraft zu setzen, zu beseitigen oder umzustürzen. Das Widerstandsrecht besteht auch nicht gegen einzelne, Art. 20 GG verletzende Maßnahmen staatlicher Organe.[3][2] Vielmehr muss es sich um einen Angriff auf die grundlegende Ordnung als solche handeln, um deren Verteidigung und Wiederherstellung es geht, woraus sich der die Ordnung konservierende Charakter eines Widerstandsrechts herleitet. Das Widerstandsrecht setzt außerdem voraus, dass alle anderen legalen Möglichkeiten einer Gegenwehr ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio), eine andere Abhilfe somit objektiv nicht möglich ist.