Montag, 28. Oktober 2013

Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach / Gegendarstellung an die Polizei und JVA Rohrbach, etc.

   nachfolgendes wurde am 28.Oktober 2013, ab ca. 9.30 Uhr an die angegebenen Stellen gefaxt

Landmaschaninenmechanikermeister Uwe Gutenberger aus Badenheim wurde soeben tel. informiert, anschl. erhielt Er es per Fax..., den Zeitungsbericht über die Gerichtsverhandlung hätte Er gelesen

*******************************************



JVA Rohrbach
Polizei Bad Kreuznach
VG-Verwaltung Bad Kreuznach
VG-Verwaltung Langenlonsheim
Dr. Dhonau, Bad Sobernheim
Firma Riegermann, Langenlonsheim
Hackenheimer Bauern- und Winzerverein
Rhein Zeitung Bad Kreuznach



Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend eine Gegendarstellung der JOH zu „meiner / Tina Wendts Gerichtsverhandlung“ am 15. Oktober 2013

Andreas Lehmann vom erweiterten Vorstand der JOH, nachfolgend stichpunktartig sein Bericht: Er war ca. 45 Minuten vor Verhandlungsbeginn im Gericht und suchte die Richterin Frau Dr. Walper in Ihrem Büro auf, die Richterin lehnte ein Gespräch mit Ihm ab, ebenso lehnte Sie es ab, mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass Sie eine staatliche Richterin ist, hätte Sie dies getan, wäre ich zur Verhandlung erschienen.
An der Tür des Verhandlungsraumes hätte gestanden, in der Sache Weinmann, da ich im Gegensatz zu den Richtern - im juristischen Sinne - keine Sache bin, sondern ein lebender Mensch, war es richtig dort nicht zu erscheinen..., nach ein paar Minuten Wartezeit wurde dann die Verhandlung eröffnet, Richter, Staatsanwalt und Schöffen wären nicht namentlich benannt worden, als weitere Zuhörer wären zwei neue FB Bekannte von Andreas da gewesen, sowie ein Pressevertreter, dieser hätte aber ca. in der Hälfte der Verhandlung die Verhandlung verlassen..., am Anfang der Verhandlung hätte Herr RA Hollinka meinen Brief verlesen – in welchem ich mich vom Inhalt der weitergeleiteten mail distanzierte -, Er hätte erklärt, dass Er keine erweiterte Vollmacht von mir hat und erwähnte die Vollmacht meinerseits für die JOH... Herr Lehmann will noch einen eigenen von Ihm geschriebenen Bericht zusenden.



Hackenheim, den 28.Oktober 2013

******************************************
hier der Bericht von Andreas Lehmann, erhalten heute per mail:


andreas lehmann
10:25 (vor 2 Stunden)

an mich
ich habe das schreiben mit absicht nicht unterschrieben da es ja maschinell erstellt ist ist es auch ohne unterschrift gültig!!!!!!!!!!

Berichterstattung zur Gerichtsverhandlung am 15.10.2013
vor dem Landgericht der BRD Gmbh in Bad Kreuznach

Am 15.10.2013 betrat ich Andreas Lehmann um ca. 9.35 das
beschilderte Gebäude Namens Amts-Landgericht Bad Kreuznach!
Auf bitten eines Justizmitarbeiters(Eingangsbereich)erkundigte ich mich nach dem Sitzungssaal und dem Büro der zuständigen Richterin.
Auf nachfragen erhielt die entsrpechende Informationen und ich
begab mich zum Sitzungssaal,an der linken Seite,der Tür war die anberaumte Berufungsverhandlung schriftlich dargestellt!!

In der Sache S.Weinmann ....

Vor Beginn der Verhandlung unterichtete ich den Strafverteidiger
Holinka über das nicht erscheinen des Berufungsführenden
(S.Weinmann) und überbrachte eine fernmündliche Aussage

`ich S.Weinman distanziere mich vom Inhalt der e-mail welche heute
hier zur Verhandlung steht `

Diese Worte trug der Pflichtverteidiger Holinka vor Beginn der Verhandlung vor,danach wurde die Verhandlung von einer Richterin, namentlich mir nicht bekannt, eröffnet. Es wurden weder die Schöffen noch der Staatsanwalt sowie auch die Richterin selbst nicht Namentlich benannt. Es begann eine Zeit des Schweigens (geschätzte dauer 20-30 min) in dieser Zeit verließ ein männlicher Pressevertreter die Verhandlung. Nun befanden sich noch die Schöffen,die Richterin,der Staatsanwalt,der Pflichtverteidiger,2 weibliche Personen(namentlich nicht bekannt)und 2 weitere neben mir sitzende Prozessbeobachter
im Saal !!!
Nach beenden der Wartezeit erteilte die Richterin dem Staatsanwalt das Wort dieser zitierte Gesetzestexte aus einem roten Buch!!!
Danach sprach der Herr Pflichtverteidiger davon das er keine erweiterte
Vollmacht besäße und erwähnte ein Schreiben der JOH-Nrw und das diese wohl eine Vollmacht des S.Weinmann besäßen.Unberührt davon wurde dann die Berufung wegen fehlender Entschuldigung und nichterscheinen verworfen und das Urteil des Ag Bad Kreuzbach rechtskräftig. Ich verließ den Sitzungssaal und informierte vor dem Gebäude den Herrn S.Weinmann über den Verlauf welcher hier beschrieben wurde.


geschrieben im Gewissen alles so genau wie möglich dargestellt zu haben



A.Lehmann

Keine Kommentare: